Kurtaxe in Grado
Die Gemeinde von Grado hat die Aufenthaltssteuer festgelegt. Diese gilt für Übernachtungen von Touristen für maximal 14 aufeinanderfolgende Nächte. Die Steuer wird für diesen Beherbergungsbetrieb pro Person und Übernachtung in folgendem Ausmaß bestimmt: € 0,80 Folgende Befreiungen sind vorgesehen: Minderjährige bis zum Alter von 18 Jahren Freiwillige, die bei Katastrophen Hilfe leisten Behinderte und nicht autarke Personen sowie deren Begleitung Schüler,die an Schulausflügen teilnehmenohne Altersbeschränkung Die Gemeinde Grado informiert die Kunden, dass, in Übereinstimmung mit der geltenden Rechtsvorschrift, eine versäumte, verspätete oder Teilzahlung der Aufenthaltssteuer zuzüglich Sanktionsmaßnahmen und Zinsen eingehoben wird.
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